ALLGEMEINE GESCHÄFTS
BEDINGUNGEN (AGB)
Professional Drone Solutions
Inhaber: André J. von Zydowitz
Deutschland
Website: https://professionaldronesolutions.eu/
Stand: 30. August 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Professional Drone Solutions, Inhaber André J. von Zydowitz – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über die Erbringung von Drohnen-, Foto- und Videodienstleistungen.
Die Leistungen richten sich insbesondere an Unternehmen, Gewerbetreibende, Immobilienmakler, Hausverwaltungen, Projektentwickler, Bauunternehmen, Industrieunternehmen sowie sonstige gewerbliche Auftraggeber. Die AGB können auch gegenüber Verbrauchern Anwendung finden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
Rechte Dritter und rechtmäßige Nutzung
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte Aufnahme, Veröffentlichung und Nutzung des Bild- und Videomaterials keine Rechte Dritter verletzt.
Dies betrifft insbesondere:
Eigentumsrechte,
Persönlichkeitsrechte,
Hausrechte,
Markenrechte,
Urheberrechte,
Datenschutzrechte,
Rechte an Veranstaltungen und Veranstaltungsorten sowie
sonstige gesetzliche Schutzrechte.
Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber vorgesehenen späteren Veröffentlichung oder Verwendung des gelieferten Materials, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf Umständen beruhen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
professionelle Drohnenfotografie,
Luftbildaufnahmen,
Drohnenvideografie,
FPV-Drohnenaufnahmen,
Kontrollflüge,
visuelle Inspektionsflüge,
Event- und Veranstaltungsaufnahmen,
Dokumentation von Bau-, Immobilien- und Industrieprojekten,
Erstellung und Bearbeitung von Foto- und Videomaterial,
sonstige individuell vereinbarte Drohnen- und Medienleistungen.
Der genaue Umfang der Leistung, insbesondere Anzahl und Art der Aufnahmen, Aufnahmeort, Aufnahmedauer, gewünschte Formate, Bearbeitungsumfang, Lieferumfang und Nutzungsrechte, wird jeweils individuell vereinbart.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags und können gesondert berechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für einzelne technische oder organisatorische Tätigkeiten geeignete Dritte einzusetzen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch
schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
eine entsprechende Auftragsbestätigung,
eine sonstige eindeutige Beauftragung in Textform oder
den Beginn der vereinbarten Leistungserbringung
zustande.
Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen grundsätzlich der Bestätigung in Textform.
Die Darstellung von Leistungen, Beispielprojekten und Preisen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Maßgeblich ist das individuell vereinbarte Angebot.
Durchführung von Drohnenflügen
Bei sämtlichen Drohnenflügen hat die Sicherheit von Personen, Sachen, des Luftverkehrs und des eingesetzten Luftfahrzeugs Vorrang vor den wirtschaftlichen oder gestalterischen Interessen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer führt Drohnenflüge ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben durch.
Hierzu zählen insbesondere die jeweils anwendbaren Vorschriften des europäischen und nationalen Luftfahrtrechts sowie die für den konkreten Einsatzort geltenden geografischen Flugbeschränkungen, Genehmigungen und Auflagen.
Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich, ob ein geplanter Flug unter den tatsächlich vorliegenden Bedingungen sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann.
Ein Flug kann insbesondere wegen
ungeeigneter Wetterbedingungen,
zu hoher Windgeschwindigkeit,
Niederschlag,
eingeschränkter Sicht,
Gewitter,
Vereisungsgefahr,
technischer Einschränkungen,
fehlender oder nicht rechtzeitig erteilter Genehmigungen,
behördlicher Vorgaben,
Einschränkungen des Luftraums,
Gefährdung von Personen oder Sachen oder
sonstiger sicherheitsrelevanter Umstände
verschoben, angepasst oder vollständig abgesagt werden.
Aus einer solchen sicherheits- oder rechtsbedingten Entscheidung entstehen dem Auftragnehmer keine Schadensersatzpflichten, soweit er die Ursache nicht zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Flug entgegen einer gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbedingten Einschätzung durchzuführen.
Genehmigungen und behördliche Anforderungen
Der Auftragnehmer prüft im Rahmen der Auftragsplanung die grundsätzliche Durchführbarkeit des vorgesehenen Drohneneinsatzes.
Soweit für einen konkreten Einsatz behördliche Genehmigungen, Freigaben, Zustimmungen oder besondere betriebliche Voraussetzungen erforderlich sind, wird deren Einholung im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung geregelt.
Eine Durchführung des Fluges kann nicht garantiert werden, solange erforderliche Genehmigungen oder Freigaben nicht rechtzeitig vorliegen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über ihm bekannte Besonderheiten des Einsatzortes zu informieren. Hierzu gehören insbesondere:
Veranstaltungen,
Baustellen,
Sicherheitsbereiche,
Betriebsgelände,
gesperrte oder kontrollierte Bereiche,
Personenansammlungen,
besondere örtliche Gefahren,
Eigentums- oder Zugangsrechte Dritter sowie
sonstige Umstände, die für die Durchführung des Auftrags relevant sein können.
Soweit der Auftraggeber selbst für Genehmigungen, Einwilligungen oder Zustimmungen verantwortlich ist, hat er diese rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Dazu können insbesondere gehören:
genaue Objekt- und Standortangaben,
Ansprechpartner vor Ort,
Zugangsmöglichkeiten,
Informationen über Grundstücke und Gebäude,
erforderliche Zutrittsberechtigungen,
Informationen über Veranstaltungen oder Personenansammlungen,
erforderliche Einwilligungen Dritter,
Vorgaben zur späteren Verwendung der Aufnahmen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Beauftragung der Aufnahmen berechtigt ist und die hierfür erforderlichen Rechte besitzt.
Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende, unrichtige oder verspätete Informationen des Auftraggebers entstehen, können dem Auftraggeber gesondert berechnet werden, soweit dieser die Verzögerung zu vertreten hat.
Stand dieser AGB: 30. August 2026
André J. von Zydowitz
Professional Drone Solutions
Markt 4
41334 Nettetal
Deutschland
Kontakt
Telefon: +49162 - 309 22 14
E-Mail: info@professionaldronesolutions.eu
Termine und wetterbedingte Verschiebungen
Vereinbarte Aufnahmetermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Bei Drohnenaufnahmen handelt es sich um wetter- und umgebungsabhängige Leistungen. Ein bestimmtes Wetter, eine bestimmte Lichtstimmung oder eine bestimmte Aufnahmequalität zu einem bestimmten Zeitpunkt kann daher grundsätzlich nicht garantiert werden.
Muss ein Flug aus Sicherheits-, Wetter-, Genehmigungs- oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen verschoben werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Bereits erbrachte und nicht stornierbare Leistungen oder tatsächlich entstandene Fremdkosten können, soweit rechtlich zulässig und sofern vom Auftraggeber zu vertreten, gesondert berechnet werden.
Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn deren Einhaltung durch Umstände verhindert oder wesentlich erschwert wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren oder umfangreicheren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung zu verlangen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend gemacht werden.
Nutzungsrechte an den erstellten Aufnahmen werden grundsätzlich erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Stornierung und Terminabsage
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Auftrag grundsätzlich stornieren. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen.
Bei einer kurzfristigen Absage können dem Auftraggeber tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten sowie ein nachweislich entstandener Schaden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine pauschale Stornogebühr wird nur vereinbart, wenn sie im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich ausgewiesen ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt.
Dem Auftraggeber bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstands, werden dem Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich erstattet, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Lieferung des Bild- und Videomaterials
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in den im Angebot vereinbarten digitalen Dateiformaten.
Der konkrete Lieferumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Rohdaten, unbearbeitete Fotoaufnahmen, Projektdateien, Videoprojektdateien oder sonstige Arbeitsdateien werden nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch ungeeignete, fehlerhafte oder aus Sicherheitsgründen nicht verwendbare Aufnahmen auszusortieren.
Eine bestimmte Anzahl von Aufnahmen wird nur geschuldet, wenn diese im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Nachbearbeitung und Änderungswünsche
Der vereinbarte Preis umfasst ausschließlich den im jeweiligen Angebot beschriebenen Bearbeitungsumfang.
Zusätzliche Änderungswünsche, zusätzliche Schnittversionen, zusätzliche Formate oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs können gesondert berechnet werden.
Der Auftraggeber hat Änderungswünsche möglichst gesammelt und nachvollziehbar mitzuteilen.
Eine darüber hinausgehende kreative oder technische Bearbeitung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Abnahme und Beanstandungen
Soweit die erbrachte Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, hat der Auftraggeber das gelieferte Werk nach Erhalt angemessen zu prüfen.
Erkennbare Mängel oder Abweichungen sind dem Auftragnehmer möglichst zeitnah nach Erhalt mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine Ersatzleistung zu erbringen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheberrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Fotografien, Videoaufnahmen, FPV-Aufnahmen, Schnittfassungen und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere
Weiterverkauf,
Weitergabe an Dritte,
Unterlizenzierung,
Nutzung für andere Projekte,
Nutzung durch verbundene Unternehmen,
Nutzung für bezahlte Werbekampagnen,
Nutzung in Film-, TV- oder Streamingproduktionen,
Nutzung auf weiteren Medien oder Plattformen
bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit dies nicht bereits vom vereinbarten Nutzungsumfang umfasst ist.
Art, Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Zweck der eingeräumten Nutzungsrechte können im jeweiligen Angebot individuell festgelegt werden.
Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Die gesetzlichen urheberrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Eigenwerbung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer darf fertiggestellte Aufnahmen grundsätzlich für eigene Referenz- und Präsentationszwecke verwenden, insbesondere auf
der eigenen Website,
Social-Media-Kanälen,
Portfolioseiten,
Präsentationen,
Angebotsunterlagen und
sonstigen eigenen Marketingmedien.
Dies gilt nicht, soweit einer solchen Verwendung berechtigte Rechte oder Interessen des Auftraggebers oder Dritter entgegenstehen oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Personenaufnahmen oder sonstigen Aufnahmen, bei denen besondere Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstige Rechte betroffen sind, erfolgt eine Verwendung nur, soweit hierfür die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
Eine Haftung für die Nichtdurchführung eines Fluges aufgrund von Wetter, behördlichen Vorgaben, Luftraumbeschränkungen, fehlenden Genehmigungen oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, besteht nicht.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt und keine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht.
Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält für seine gewerblichen Drohnentätigkeiten eine entsprechende Haftpflichtversicherung, soweit dies für die jeweilige Tätigkeit gesetzlich erforderlich ist.
Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Aus dem Bestehen einer Versicherung kann kein Anspruch auf eine bestimmte Versicherungsleistung abgeleitet werden.
Speicherung und Umgang mit Aufnahmen
Die erstellten Foto- und Videodateien werden für die Durchführung des Auftrags und die vereinbarte Lieferung verarbeitet.
Eine dauerhafte Archivierung der gelieferten Daten wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Daten selbst für eine angemessene Sicherung und Archivierung der gelieferten Dateien verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht mehr benötigte Arbeits- und Rohdaten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder vertraglichen Vereinbarungen entgegenstehen.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Diensten und zu den Rechten betroffener Personen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er dem Auftragnehmer personenbezogene Daten Dritter nur übermittelt, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, gelten als Leistungshindernisse.
Hierzu können insbesondere gehören:
Naturereignisse,
extreme Wetterlagen,
behördliche Maßnahmen,
Luftraumsperrungen,
kurzfristige Flugverbote,
Streiks,
Krieg oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse,
erhebliche technische Störungen,
Ausfall notwendiger Infrastruktur oder
sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
In diesen Fällen werden die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine andere geeignete Lösung vereinbaren.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich nicht ausgeschlossen ist.
Verbraucher und Widerrufsrecht
Ist der Auftraggeber Verbraucher und handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung.
Wird der Auftrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen, gelten die hierfür jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von diesen AGB unberührt.
Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben jederzeit Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies entspricht auch dem gesetzlichen Vorrang individuell ausgehandelter Vertragsabreden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
André J. von Zydowitz
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41334 Nettetal
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Kontakt
Telefon: +49162 - 309 22 14
E-Mail: info@professionaldronesolutions.eu
Verantwortlich für den Inhalt nach
§ 18 Abs. 2 MStV
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Hinweis gemäß § 19 UStG:
Als Kleinunternehmer im Sinne des
§ 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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